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2021-12-20 09:19:49 By : Ms. Aileen Dang

Ab dem neuen Jahr gelten für Autofahrer auf deutschen Straßen einige neue Beschlüsse, Verordnungen, Regeln und Gesetze. So wurde beispielsweise die Straßenverkehrsordnung geändert - auch im Auto wird es eine Maskenpflicht geben. 

Der aktualisierte Bußgeldkatalog gilt seit dem 9. November 2021 auf Deutschlands Straßen. Er sollte Anfang 2020 in Kraft treten, wurde aber wegen eines Formfehlers wieder aufgehoben. Der Wechsel soll nun teurer werden, vor allem für Verrückte. Aber auch Falschparker oder Autofahrer, die keinen Standstreifen bilden, werden härter bestraft. Eine Übersicht über alle neuen Bußgelder finden Sie hier.

Auch die Geldbußen für geringfügige Vergehen werden härter geahndet. Das Parken in einem Parkverbot oder einer Parkverbotszone kostet jetzt satte 55 Euro statt 15 Euro. Für das Parken und Halten in der zweiten Reihe werden bis zu 110 Euro fällig. Fahrverbote drohen sogar, wenn Sie sich weigern, eine Notgasse zu bilden oder die Notgasse sogar selbst zu benutzen. Neben dem einmonatigen Fahrverbot droht dann eine Geldstrafe von bis zu 320 Euro. Das Sperren einer E-Auto-Ladestation wird mit einer Geldstrafe von 55 Euro geahndet. Das "Posieren" mit dem Auto wird nun auch bestraft. Also das unnötige und zu laute Herumfahren in Verbindung mit vermeidbaren Abgasemissionen. Das soll künftig bis zu 100 Euro kosten. Wenn Sie den Weg einer Straßenbahn blockieren, kostet es 80 Euro.

Jeder, der zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und noch einen rosa oder grauen Führerschein in der Brieftasche hat, ist verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen. Nach einer neuen EU-Verordnung muss der Führerschein durch ein fälschungssicheres Dokument ersetzt werden im Kreditkartenformat. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt und dabei erwischt wird, dem droht eine Geldstrafe von zehn Euro. Der umgetauschte Führerschein muss anschließend der Polizei vorgelegt werden, sonst gibt es eine neue Strafe. 

Ab kommendem Jahr müssen in jedem Auto, Bus oder Lkw mindestens zwei Corona-Schutzmasken sein. Sie müssen nicht mitgeführt werden, sondern sind als Ergänzung zur Ausrüstung im Verbandskasten gedacht. Die entsprechende DIN-Norm hierfür sollte angepasst werden. Wann genau die Verordnung in Kraft treten wird, ist ebenso wie die voraussichtliche Höhe der Geldbuße noch nicht geklärt. Das Fehlen von Erste-Hilfe-Ausrüstung im Auto wird derzeit mit fünf Euro bestraft.

Mitte nächsten Jahres 2022, am 6. Juli, tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die in erster Linie der „allgemeinen Sicherheit und dem Schutz der Fahrzeuginsassen“ dient. Das heißt: Bevor Neufahrzeuge von den Regierungen zugelassen werden können, müssen sie bestimmte Assistenzsysteme vorweisen. Bis die zugelassenen Fahrzeuge tatsächlich auf dem Markt sind, wird es noch einige Zeit dauern. Denn ab dem 7. Juli 2024 müssen diese Innovationen zunächst serienmäßig in Neuwagen eingebaut werden. Das sind unter anderem neue Notbremsassistenten, Spurhalteassistenten oder ein Warnsystem bei Müdigkeit. Sogar eine Alkohol-Wegfahrsperre und eine automatische Geschwindigkeitsbremse sollten dann serienmäßig sein. 

Auch die Kfz-Versicherungsbeiträge werden geändert. Ab 2022 werden wie jedes Jahr die Typenklassen für Fahrzeuge durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neu klassifiziert. Betroffen sind rund neun Millionen Autofahrer. Rund fünf Millionen werden in höhere Stufen eingeordnet, rund vier Millionen Autofahrer profitieren von besseren Typklassen. Für die Mehrheit der Autofahrer, rund 30 Millionen, ändert sich jedoch fast nichts. Von den Vollkaskoversicherten rutschen drei Prozent in eine höhere, 40 Prozent in eine niedrigere. Vier Prozent der Teilkaskoversicherten rutschen in eine höhere Einstufung, 32 Prozent in eine niedrigere Einstufung.

Pünktlich zum neuen Jahr ändern sich die Richtlinien für die Förderung von Hybridfahrzeugen und den E-Auto-Bonus von Staat und Herstellern. Sogenannte „Plug-in-Hybrid-Modelle“ müssen nun eine Mindestreichweite von 60 Kilometern garantieren. Ab 2025 sogar 80 Kilometer. Bisher lag die Reichweitengarantie bei 40 Kilometern. Der vorgeschriebene Ausstoß von 50 Gramm CO2 pro Kilometer bleibt bestehen. 

Benzin könnte noch teurer werden als bisher. Die nächste Stufe des CO2-Zuschlags tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Der Preis pro Tonne CO2 steigt dann um rund 30 Euro. Das wiederum wird an den Kunden weitergegeben, was wiederum zu steigenden Benzinpreisen führt. Damit soll Benzin um durchschnittlich 8,4 Cent pro Liter teurer werden. Diesel soll um 9,5 Cent pro Liter steigen. Der CO2-Preis wird jährlich steigen. Bis 2025 soll eine Tonne CO2 55 Euro kosten. 

Die Gebühr für die Vignette in Österreich wird zum neuen Jahr um 1,4 Prozent erhöht. Er ist seit Ende November 2021 für den Zeitraum Dezember 2021 bis Januar 2023 verfügbar. Der Preis wird entsprechend der gestiegenen Inflationsrate erhöht. Die Jahresvignette kostet 93,80 Euro, eine Zweimonatsvignette 28,20 Euro und der „Sticker“ für zehn Tage 9,60 Euro. Motorradfahrer müssen für die verschiedenen Vignetten 37,20 Euro, 14,10 Euro und 5,60 Euro bezahlen. Es gibt auch eine digitale Vignette.

Eine Jahresvignette für die Schweiz kostet 2022 39 Euro, das entspricht 40 Franken. Die Vignette gilt für Pkw bis 3,5 Tonnen für einen Zeitraum von 14 Monaten (1.12.2021 bis 31.1.2023). Bis 2023 soll es dann auch in der Schweiz eine elektronische Alternative zum gleichen Preis geben. 

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